Voraussetzungen


Aufnahmevoraussetzungen


Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der Nachweis einer geregelten Tätigkeit über mehrere Jahre sind erforderlich.
Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung können berücksichtigt werden.
Wenn o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so ist der Nachweis einer geregelten Berufstätigkeit während des Besuchs des 1. Abendkurses zu erbringen (auch geringfügige Beschäftigungen).
Der Nachweis einer gemeldeten Arbeitslosigkeit sowie die Tätigkeit der/des Hausfrau/Hausmannes sind ebenfalls anerkannt.

Hauptschulabschluss ist nicht zwingend erforderlich. Bewerber mit einem der Klasse 9 Realschule entsprechenden Bildungsstand können nach Beratung durch den Schulleiter ggf. in einem Jahr die Mittlere Reife erlangen.

Zur Vorbereitung auf den Unterricht ab September kann für Interessenten mit Förderbedarf in den Fächern Deutsch und/oder Englisch ein Vorkurs angeboten werden, Beginn Mai. Voraussetzung ist eine ausreichende Teilnehmerzahl. Bitte vermerken Sie Ihr Interesse auf dem Anmeldeformular, Sie werden dann rechtzeitig über die Durchführung informiert.


Mindestalter :
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.

Berufsschulpflicht:
Unter 18 Jahren muss die Beendigung der Berufsschulpflicht nachgewiesen werden.

Probezeit:
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.

Weitere Hinweise:
Für Familienkassen und für den ermäßigten Kauf von Schülerfahrkarten erhalten Sie eine Bescheinigung.